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Donnerstag, 14. Mai 2009

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Insider

Die Verkäuferin im Süßigkeitenladen hat eine Tochter: Fine. Fine weiß, dass die Schoko-Lollis im nächsten Monat teurer werden, dass hat ihre Mutter ihr nämlich schon erzählt. Also deckt sie sich für die nächsten Wochen ein. Die anderen Kinder wundern sich, aber Fine gibt von ihrem Wissen nichts preis. Damit ist Fine ein Insider - was Lollis angeht.

Wer als Insider sein Wissen über die Börse oder über Unternehmen zu Geld machen will, der lebt gefährlich. Nehmen wir einmal an, ein Vorstandsmitglied weiß, dass der Konzern kurz vor dem Abschluss eines Milliardengeschäftes in China steht. Diese Information ist noch streng geheim. Das Vorstandsmitglied kauft aber privat Aktien vom eigenen Unternehmen. Nachdem die Nachricht vom China-Geschäft öffentlich wird, steigt der Aktienkurs des Unternehmens steil an. Wenn der Vorstand jetzt seine Aktien mit Gewinn verkauft, hat er sein Wissen als Insider ausgenutzt.

Das ist nach dem Wertpapierhandelsgesetz in Deutschland strafbar, besonders für folgende Personen: Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, andere Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Unternehmensberater. Theoretisch kann aber auch eine Putzfrau des Unternehmens Insider sein, wenn sie eine kursbewegende Information aufgeschnappt hat.

"Insiderhandel kann ein Fall für den Staatsanwalt werden, nämlich dann, wenn ein Marktteilnehmer sein Wissensvorsprung zu seinem eigenen Vorteil nutzt und Wertpapiere an der Börse kauft oder verkauft oder das einem anderen empfiehlt. Unternehmen müssen vorbeugen und kursrelevante Informationen sofort per Ad-hoc-Mitteilung publik machen. Sie müssen eben auch melden, wenn Vorstände, Aufsichtsräte oder andere Top-Manager Anteile der eigenen Firma kaufen oder verkaufen. Das sind dann die sogenannten Directors' Dealings, praktisch legale Insider-Geschäfte. Allerdings es gibt es diese Meldepflicht erst seit 2002", erklärt n-tv Börsenexpertin Sabrina Bauer.

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Wem Insiderhandel nachgewiesen werden kann, dem drohen Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren. Insidervorwürfe treffen beispielsweise Top-Manager der Airbus-Mutter EADS: Thomas Enders und andere Vorstände sollen als Insider von den Produktionsproblemen beim Riesenflieger A380 gewusst und schnell Aktien im großen Stil verkauft haben. Als die Mängel öffentlich wurden, rauschte die EADS-Aktie um ein Viertel in die Tiefe. Obwohl die EADS-Manager die Vorwürfe bestreiten, ermittelt die französische Staatsanwaltschaft. Aber: Insidertipps sind gefragt.

"Man sollte Insidertipps immer mit Vorsicht genießen, denn der, der einen Insidertipp hat und eine Aktie zum Kauf oder Verkauf anpreist, hat möglicherweise ein eigenes persönliches Interesse daran, dass der Kurs in die eine oder andere Richtung geht. Deshalb sollte man den Empfehlungen nicht unbedingt blind vertrauen", rät Bauer.

Fine jedenfalls hat sich durch ihr geheimes Insiderwissen nicht viele Freunde gemacht. Die anderen Kinder sind sauer, dass die Tochter der Verkäuferin ihr Wissen nicht mit ihnen geteilt hat und auch ihre Lollis alleine isst.

Von Katharina Kiecol

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