Mittwoch, 03. September 2008
Nachricht
Hauptversammlung
Die neuesten Automodelle testen, Videospiele ausprobieren oder das üppige Buffet erkunden - am Rand der großen Hauptversammlungen können Aktionäre so manches erleben. Wie zum Beispiel bei VW muss jede Aktiengesellschaft laut Gesetz einmal im Jahr ihre Anteilseigner zusammenrufen. Nur bei dieser Gelegenheit trifft der Vorstandschef tatsächlich auf seine eigentlichen Arbeitgeber, die Aktionäre. Geleitet wird die Sitzung aber vom Chef des Aufsichtsrats, dem Kontrollgremium jeder Aktiengesellschaft.
"Sinn der Hauptversammlung ist es, dass die Aktionäre mindestens einmal im Jahr die Gelegenheit bekommen, mit dem Management zu diskutieren über die vorgelegten Geschäftsergebnisse. Das heißt, dem Vorstand und auch dem Aufsichtsrat ihre Meinung sagen zu können, kritisch nachfragen zu können, gegebenenfalls auch abzustimmen über bestimmte wesentliche Maßnahmen, die die Aktiengesellschaft betreffen", so der Rechtsanwalt Klaus Nieding.
Und genau das passiert auf einer Hauptversammlung: Die Veranstaltung wird geleitet vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Als oberster Kontrolleur führt er durch das Programm. Der Vorstandschef erstattet einen Bericht über die Geschäfte, danach wird debattiert und über Anträge abgestimmt. Vor allem wird der Aufsichtsrat neu gewählt, der bis zur nächsten Hauptversammlung die Kontrolle übernimmt. Außerdem stimmen die Aktionäre über strategische Fragen ab und über die Höhe der Dividende. Das ist die Gewinnbeteiligung, die jeder Aktionär nach der Versammlung erhält.
Die Aktionäre entscheiden also, wie viel Geld sie aus dem Unternehmen herausziehen. Manche Firmen haben sich da etwas ganz Besonderes einfallen lassen. Bei der Walder Bräu AG aus Baden-Württemberg zum Beispiel wird die Dividende nicht als Geld ausgeschüttet, sondern als Bier ausgeschenkt.
Bei Großkonzernen gibt es bei der Hauptversammlung oft richtige Debatten. Allerdings werden die wichtigen Fragen häufig von den großen Anteilseignern ausgekungelt. Bei VW sind das der Porsche-Konzern und das Land Niedersachsen. Doch auch Kleinanleger mit wenigen Aktien können nicht einfach übergangen werden, betont Rechtsanwalt Klaus Nieding, der als Aktionärsvertreter jedes Jahr etwa 50 Hauptversammlungen besucht.
„Natürlich richten sich die Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschaft nach dem Anteil des Kapitals, das man vertritt, d.h. derjenige, der viel Geld in eine Aktiengesellschaft investiert hat, der hat dann auch mehr Stimmen in der Hand und bestimmt damit auch mehr oder weniger das Geschehen in der Aktiengesellschaft selbst. Aber der Kleinaktionär hat eine ganze Menge von Minderheitenrechten, die durchaus sehr, sehr scharfe Schwerter sind, sagt Nieding.
Manche Entscheidungen können zum Beispiel von einem Viertel der Aktionäre verhindert werden. Außerdem kann auch eine Minderheit Sonderprüfer einsetzen. Allerdings: So mancher Besucher interessiert sich wohl mehr für das Rahmenprogramm.
Die größte Hauptversammlungs-Show gibt es übrigens beim Konzern der Investment-Legende Warren Buffett - jedes Jahr von Neuem im Mittleren Westen der USA. Seine Hauptversammlung ist eine Mischung aus Party und Basar und gilt inzwischen als „Woodstock für Kapitalisten. Das mag auch daran liegen, dass das Geschäft keine Probleme macht: Der Aktienkurs von Buffetts Unternehmen hat sich in 40 Jahren mehr als vertausendfacht - und ihn selbst zum reichsten Mann der Welt gemacht.