Wirtschaft

Neuer Rechtsstreit mit MAN droht VW kommt nicht zur Ruhe

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(Foto: picture alliance / dpa)

Auch das noch: Etlichen MAN-Aktionären ist die Barabfindung von VW zu niedrig, weshalb sie gegen die jüngste Gerichtsentscheidung des Landgerichts München vom Ende Juli Beschwerde eingelegt haben. Bei Erfolg wird es teuer für VW.

Im Gegensatz zu den Aktien von VW und der Tochter Audi zeigen sich die Papiere der Nutzfahrzeug-Tochter MAN von dem Diesel-Debakel ziemlich unbeeindruckt: Denn deren Kurs hängt hauptsächlich von der Barabfindung ab, die Volkswagen im Zuge der Übernahme von MAN zahlen muss. Und über die Höhe dieser Barabfindung müssen noch einmal die Gerichte entscheiden. Ende Juli hatte das Landgericht München in einem Spruchverfahren entschieden, dass Volkswagen 90,29 Euro je Aktie statt der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehenen 80,89 Euro zahlen müsse.

Betroffen sind 35,2 Millionen Stammaktien (24,97 Prozent des stimmberechtigten Kapitals) sowie 3,44 Millionen Vorzugsaktien. Gemessen an der Gesamtzahl von 38,64 Millionen Aktien und der Differenz bei der Barabfindung von 9,40 Euro je Aktie könnten auf Volkswagen damit Mehrbelastungen von mehr als 360 Millionen Euro zukommen. Für den Betrag hat der Konzern zumindest teilweise Rückstellungen gebildet.

Auf Nachfrage von Telebörse.de erklärte das Landgericht München, dass inzwischen sowohl Volkswagen als auch etliche der am Spruchverfahren beteiligten Kläger, darunter eine Gruppe von institutionellen Investoren, Beschwerde gegen das Urteil von Ende Juli eingelegt haben. Nun muss das Landgericht entscheiden, ob es diesen Beschwerden abhilft – sprich, ob das Urteil geändert wird.

Bis eine Entscheidung gefallen ist, dürfte es November sein. Da das Gericht mit seiner Entscheidung aber nicht alle Parteien zufriedenstellen kann, - denn während die eine Seite eine noch höhere Barabfindung haben möchte, sträubt sich VW dagegen -, wird das Verfahren zwangsläufig an das Oberlandesgericht München weitergeleitet werden.

MAN-Investoren glauben nicht an Erfolg

Der Aktienkurs von aktuell rund 91 Euro deutet allerdings an, dass die MAN-Investoren nicht mit einer höheren Barabfindung rechnen. Zu der möglichen Barabfindung von 90,29 Euro würden noch Zinsen von rund 1,85 Euro hinzukommen, womit sich ein Betrag von 92,14 Euro ergäbe.

Das Diesel-Debakel bei VW hat zwar keinen unmittelbaren Einfluss auf den Streit mit den MAN-Aktionären, dafür aber einen mittelbaren. Denn angesichts der drohenden Belastungen aus dem Debakel könnte Volkswagen deutlich mehr als vorher daran gelegen sein, das Geld zusammenzuhalten und vor Gericht dafür zu kämpfen, keine höhere Barabfindung zahlen zu müssen. Früher mögen sich 360 Millionen Euro für Volkswagen nicht als viel Geld angehört haben, inzwischen hat aber eine neue Zeitrechnung begonnen.

MAN-Aktionäre müssen sich dennoch nicht grämen. Denn, wenn sie bei MAN dabeibleiben, bekommen sie eine jährliche Ausgleichszahlung von 3,30 Euro brutto (3,07 Euro netto). Das entspricht einer Dividendenrendite von 3,3 Prozent. In dem Niedrigzinsumfeld ist das nicht zu verachten und wesentlich besser als die Rendite, die die zwei Anleihen von MAN abwerfen. So wirft die im Mai 2016 auslaufende Anleihe (WKN A0ZQPH) eine Rendite von lediglich 0,47 Prozent pro Jahr ab, während die im März 2017 auslaufende Anleihe (WKN A1ML0A) 0,62 Prozent bringt.

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Quelle: ntv.de

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