Wirtschaft

Was passiert bei einer Bankenpleite? Der Gesetzentwurf im Detail

Neue Regelungen für die Branche.

Neue Regelungen für die Branche.

(Foto: dpa)

In Berlin billigt das Regierungskabinett den Gesetzentwurf zur Sanierung und Restrukturierung von Banken. Eine erleichtertes Sanierungsverfahren sowie eine Bankenabgabe sollen den Steuerzahler entlasten.

Mit dem Gesetzentwurf zieht die Bundesregierung weitere Konsequenzen aus der chaotischen Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers, die im Herbst 2008 das Weltfinanzsystem erschüttert hatte. Auch in Deutschland waren Institute ins Trudeln gekommen, prominentestes Beispiel ist die mittlerweile verstaatlichte Immobilienbank Hypo Real Estate.

Zweistufiges Verfahren

Das Gesetz sieht ein zweistufiges Verfahren vor, das auf Initiative des Kreditinstituts selbst eingeleitet werden soll. Auf erster Stufe steht ein Sanierungsverfahren, mit dem Schieflagen durch frühes Eingreifen auf der Ebene der Geschäftsführung bewältigt werden sollen. Zudem soll dem zuständigen Gericht "eine breite Palette von Handlungsoptionen eröffnet" werden. Oberstes Ziel ist es, ungeordnete Pleiten zu verhindern und die für das Funktionieren des Finanzsystems zentralen Geschäftsbereiche stark vernetzter Banken weiterzuführen. Dazu kann die Aufsicht die systemrelevanten Teile auf einen privaten Erwerber oder eine staatliche Brückenbank übertragen.

Das auf zweiter Stufe stehende Reorganisationsverfahren orientiert sich grundsätzlich an dem bekannten Insolvenzplanverfahren, enthält aber laut Bundesfinanzministerium (BMF) einige Besonderheiten: So soll die Umsetzung eines erfolgversprechenden Reorganisationsplans bei Bestandsgefährdung eines systemrelevanten Kreditinstituts erleichtert werden, indem die Möglichkeit eingeführt wird, die Anteilseigner zu überstimmen, wenn sie sich einem solchen widersetzen.

Selbstfinanzierter Restrukturierungsfonds

Die geplante Bankenabgabe, mit der der Restrukturierungsfonds finanziert wird, soll mit progressiven Sätzen erhoben werden und zudem auch einen Festsatz für außerbilanzielle Derivate vorsehen. Die Höhe der Jahresbeiträge soll sich "nach dem Geschäftsvolumen, der Größe und der Vernetzung des beitragspflichtigen Instituts im Finanzmarkt" richten. Zur Kasse gebeten werden nicht nur private Geldhäuser, sondern auch die Sparkassen und Genossenschaften sowie Spezialinstitute wie Immobilienbanken. Nach Vorstellung der Gesetzeshüter sollen die Institute jährlich rund eine Milliarde Euro in den Restrukturierungsfonds einzahlen.

Ganz aus der Haftung nimmt das Gesetz die Steuerzahler allerdings nicht. Weil das Geld in dem Fonds zur Absicherung von Großpleiten nicht reichen wird, kann der Bund dem Fonds Kredite von bis zu 20 Mrd. Euro geben, die allerdings von den Banken zurückgezahlt werden müssen. Zudem kann der Fonds Kreditbürgschaften von bis zu 100 Mrd. Euro gewähren.

In der Koalition ist das Gesetz weitgehend unumstritten. Die Regierung braucht allerdings auch die Zustimmung der Länder im Bundesrat, in dem Union und FDP keine Mehrheit haben. Zudem regt sich Widerstand in der Bankenbranche, die vor allem an der Abgabe mäkelt. In anderen europäischen Ländern wird an ähnlichen Verfahren gearbeitet, die von den Regierungen der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer auf Weltfinanzgipfeln verabredet worden waren. Das deutsche Gesetz soll 2011 in Kraft treten.

Quelle: ntv.de, DJ/rts

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