Wirtschaft

Ende einer aussichtsvollen Partnerschaft VW und Suzuki beenden Liaison

Anfangs klang es nach dem perfekten Match, doch die Zusammenarbeit von Suzuki und Volkswagen endete in Unfrieden. Jetzt hat ein Schiedsgericht in dem Streit entschieden. Worum ging es? Und können beide jetzt zufrieden sein?

Was verbirgt sich hinter der Liaison von Volkswagen und Suzuki? Kurz zusammengefasst ist es die Geschichte von zwei befreundeten Autokonzernen, die zu Rivalen wurden: Jahrelang lagen beide vor Gericht. Nun herrscht endlich Klarheit.

VW Vorzüge
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Worüber haben VW und Suzuki gestritten?

2009 hatten beide Partner eine Zusammenarbeit vereinbart. Um sich eng aneinander zu binden, kaufte Volkswagen Aktien über 19,9 Prozent des Suzuki-Konzerns für damals gut 1,7 Milliarden Euro. Suzuki wiederum erwarb 1,5 Prozent der VW-Anteile. Als die Ehe scheiterte, wollte Suzuki seine VW-Aktien wieder loswerden, die Wolfsburger dagegen die ihres ehemaligen Partners nicht. Das passte Suzuki nicht. Die Japaner wollten ihre Anteile zurück und forderten Schadenersatz. Die Sache ging vor ein Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer.

Wer hat in dem Streit jetzt recht bekommen?

Im März 2010 war die Welt noch in Ordnung: VW-Chef Winterkorn (2.v.l), Ex-Aufsichtsratschef Piech (r) und Aufsichtsratschef Porsche (l) mit dem Aufsichtsratschef von Porsche, Suzuki-Chef Osamu Suzuki.

Im März 2010 war die Welt noch in Ordnung: VW-Chef Winterkorn (2.v.l), Ex-Aufsichtsratschef Piech (r) und Aufsichtsratschef Porsche (l) mit dem Aufsichtsratschef von Porsche, Suzuki-Chef Osamu Suzuki.

(Foto: picture alliance / dpa)

Im Prinzip beide. Nach VW-Angaben bescheinigte das Gericht den Wolfsburgern durchaus vertragstreues Verhalten, Suzuki allerdings ein ordentliches Kündigungsrecht. Damit sind die von VW gehaltenen Aktien abzugeben - so wie es Suzuki immer wollte.

Was wollten VW und Suzuki überhaupt zusammen?

Das oberste Ziel der Kooperation lautete Sparen. Nicht nur durch gemeinsame Produktion und gemeinsamen Einkauf, sondern auch bei der Entwicklung. Suzuki war interessiert an deutscher Ingenieurskunst, VW wollte Suzukis Know-how bei billigen Kleinwagen. Die Kooperation zielte vor allem auf den indischen Markt, wo Suzuki über eine lokale Partnerschaft Marktführer ist, VW dagegen nur eine Nebenrolle spielt.

Warum scheiterte die Allianz?

Es lief von Anfang an nicht rund. VW warf Suzuki vor, Motoren beim Konkurrenten Fiat zu bestellen. Suzuki klagte über Geheimniskrämerei der Wolfsburger Entwickler. Es folgten kleinere Sticheleien, dann ein offener Streit. Im VW-Geschäftsbericht wurde Suzuki als assoziierter Unternehmer von VW aufgeführt - das stieß den stolzen Japanern sauer auf. Der betagte japanische Patriarch Osamu Suzuki nannte VW am Ende sogar einen "Klotz am Bein".

Warum wollte VW die Suzuki-Anteile behalten?

Suzuki
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Zum einen, weil es ein ordentliches Investment darstellt: Der Wert der Papiere hat sich seit Ende 2009 fast verdoppelt. Zum anderen verhinderte die Beteiligung auch den möglichen Einstieg anderer Partner bei den Japanern. Außerdem ist VW nach wie vor von der Sinnhaftigkeit einer Kooperation mit Suzuki überzeugt.

Hat VW seine Pläne für ein Billigauto aufgegeben?

Nein. Für 2018 haben die Wolfsburger ein Familiengefährt für 8000 bis 11.000 Euro angekündigt. Das Auto ist aber ganz speziell auf den chinesischen Markt zugeschnitten. Denn die sogenannten Budget Cars sind von Schwellenland zu Schwellenland unterschiedlich. Chinesen bevorzugen ihre Billigautos eher voluminöser. Indien dagegen ist ein völlig anderer Markt mit sehr kompakten Fahrzeugen - und da wäre Suzuki nach wie vor ein geeigneter Türöffner.

Warum entschied ein Schiedsgericht in London in dem Fall?

Die Schiedsgerichtsbarkeit der Internationalen Handelskammer ist auf solche Fälle spezialisiert. Gegründet wurde sie 1923, seitdem haben Schiedsrichter in gut 20.000 Fällen unter Beteiligung von 180 Ländern entschieden. Der Vorteil dieser Einrichtung ist, dass sie eingestellt ist auf Akteure aus verschiedenen Sprach- und Kulturkreisen und mit einem unterschiedlichen Rechtsverständnis. Eine Partei kann sich schnell benachteiligt fühlen, wenn Verhandlungen in der Heimat der Gegenpartei stattfinden. Auf London als Ort haben sich VW und Suzuki geeinigt, einen festen Sitz wie bei normalen Gerichten gibt es nicht.

Können VW oder Suzuki das Urteil noch anfechten?

Nein, heißt es bei der Internationalen Handelskammer ICC: "Die Schiedssprüche sind bindend, endgültig und können überall auf der Welt durchgesetzt werden." Basis ist das New Yorker Übereinkommen von 1958 über Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Nur in ganz vereinzelten Fällen ist ein Einspruch möglich. Da dem Schiedsgericht Vertraulichkeit sehr wichtig ist, gibt es keine Informationen zum Fall Suzuki-Volkswagen heraus.

Quelle: ntv.de, ddi/dpa

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