Wirtschaft

Urteil nach jahrelangem Rechtsstreit VW muss Suzuki-Anteile verkaufen

Volkswagen kassiert eine Niederlage vor Gericht: Das Urteil im Streit mit Suzuki verdonnert die Wolfsburger dazu, das Aktienpaket am japanischen Autobauern zu verkaufen. Das hat auch Vorteile. Gewinner und Verlierer sieht VW hier nicht.

Der jahrelange Rechtsstreit der Autobauer VW und Suzuki vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer ist beendet. Nach VW-Angaben bescheinigt es den Deutschen vertragstreues Verhalten und räumt ihnen gleichzeitig auch Schadenersatzansprüche ein.

VW muss seine Suzuki-Anteile allerdings nach vier Jahren nun doch verkaufen. Beide Partner hatten 2009 eine Allianz vereinbart, bei der Volkswagen 19,9 Prozent von Suzuki erwarb, die Japaner im Gegenzug 1,5 Prozent der VW-Aktien. 2011 war Suzuki ausgestiegen und hatte seine VW-Aktien verkauft, die Wolfsburger ihre Suzuki-Anteile nicht. Die Japaner wollten sie aber zurück.

Bekommt Suzuki die Anteile zurück?

Das Gericht befand, dass die Kündigung der Allianz durch Suzuki rechtens war und die von VW gehaltenen Aktien nun abzugeben seien. "Diese Entscheidung basiert auf dem Grundsatz, dass Verträge grundsätzlich kündbar sein müssen", heißt es in einer Erklärung des Wolfsburger Konzerns. Aus dem Verkauf der Suzuki-Aktien erwarte man einen positiven Einfluss auf Ergebnis und Liquidität.

"Bei diesem Schiedsspruch gibt es keinen Gewinner oder Verlierer", sagte Volkswagen-Sprecher Eric Felber n-tv.de. "Wir begrüßen es, dass endlich Klarheit geschaffen wurde." An wen Volkswagen seine Suzuki-Beteiligung abgeben wird, ist laut seinen Angaben noch nicht entschieden. "Die Modalitäten des Verkaufs der Suzuki-Anteile werden wir unter Berücksichtigung der Urteilsgründe mit Suzuki abstimmen." Erst wenn dies erfolgt sei, könne man auch eine "verlässliche Aussage über die Auswirkungen auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung tätigen“.

Laut Felber wurde bereits eine Investmentbank für den Verkauf der Anteile eingeschaltet. In den kommenden Tagen werde das weitere Vorgehen mit den Bank abgestimmt.

VW prüft Schadensersatzansprüche

Nach dem Urteil behält sich VW grundsätzlich noch Schadenersatzforderungen gegen Suzuki vor. Hintergrund: Suzuki hatte die laufenden Kooperationsprojekte Ende 2010/Anfang 2011 abgebrochen und den Deutschen keine letzte Chance für die Lieferung von Dieselmotoren eingeräumt.

Beide Unternehmen hatten ursprünglich den Schulterschluss gesucht, um gemeinsam Kleinwagen zu entwickeln. VW erhoffte sich dadurch auch Zugang zum wichtigen indischen Markt, wo Suzuki zu den Marktführern gehört.

Quelle: ntv.de, ddi/dpa

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