Wirtschaft

Urteil im "Aasgeier"-Streit US-Richter droht Argentinien mit Bestrafung

Die Forderungen der als "Buitres de Argentinia" (Argentiniens "Aasgeier") bezeichneten Hedgefonds aus den USA haben nach US-Recht Vorrang vor den Ansprüchen anderer Gläubiger.

Die Forderungen der als "Buitres de Argentinia" (Argentiniens "Aasgeier") bezeichneten Hedgefonds aus den USA haben nach US-Recht Vorrang vor den Ansprüchen anderer Gläubiger.

(Foto: REUTERS)

Die argentinische Regierung ist im Streit um ausständige Anleihen mit einem US-Hedgefonds von einem New Yorker Richter eine Strafe angedroht worden. Buenos Aires hatte versucht, am US-Recht vorbei seine Gläubiger in Eigenregie zu bedienen.

Im Streit zwischen Argentinien und verschiedenen US-Hedgefonds hat der zuständige New Yorker Bezirksrichter Thomas Grieas dem südamerikanischen Land wegen Urteilsmissachtung Strafen angekündigt. "Das Gericht hat entschieden, dass Argentiniens Verhalten illegal ist", sagte Griesa. Der Richter hatte es dem Land untersagt, seine Schulden bei anderen Gläubigern zu begleichen, solange die Forderungen der Hedgefonds, angeführt von der Firma NML Capital, ausständig sind. Diese belaufen sich auf mindestens 1,5 Milliarden Dollar (1,2 Milliarden Euro).

Die Regierung in Buenos Aires weigert sich, den Ansprüchen der Hedgefonds nachzukommen, Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner bezeichnet die Fonds gar als "Aasgeier". Außenminister Héctor Timerman nannte das Urteil des New Yorker Richters "eine Verletzung des internationalen Rechts", die für Argentinien faktisch bedeutungslos sei. Richter Griesa hielte den "traurigen Rekord", als erster Richter einen souveränen Staat in einem Schuldenstreit der Urteilsmissachtung zu bezichtigen, ließ das Außenministerium in einer Erklärung mitteilen.

Der Prozess zwischen den Fonds und Argentinien wird in den USA geführt, da die strittigen Anleihen nach dem dort geltenden Recht und in US-Dollar aufgenommen wurden. So sollten sie für internationale Anleger attraktiver und einfacher zu handhaben sein. Jetzt jedoch erlaubt es diese Ausgangslage dem Richter, die über die Bank of New York Mellon fließenden Zinszahlungen zu sperren. Argentinien entschied daraufhin, die Staatsanleihen per Gesetz unter argentinisches Recht zu stellen und sie so dem Zugriff von US-Richtern und Hedgefonds zu entziehen. Die Regierung will Anleihehaltern anbieten, ihre Titel umzutauschen, um sie - am Arm der US-Justiz vorbei - in Buenos Aires bedienen zu können.

"Wir alle wissen, dass das selten vorkommt"

Gegen diesen Plan hatten die Hedgefonds geklagt. Richter Griesa schlug sich nun auf ihre Seite: "Die Absicht, die Vorgänge aus den USA heraus zu verlagern, um die verbotenen Zahlungen ausführen zu können, ist illegal." Allerdings wollte er sich den Forderungen, das Land mit 50.000 Dollar Strafe pro Tag zu belegen, solange die Schulden bei den Fonds offen sind, nicht anschließen. Über Höhe und Art der Sanktionen solle erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Argentinien hatte im Vorfeld der Anhörung bereits deutlich gemacht, dass es die von den Hedgefonds geforderten Geldstrafen nicht zahlen würde. Das geht aus den beim Gericht eingereichten Unterlagen und einem Brief an US-Außenminister John Kerry hervor. Griesa machte deutlich, dass er eine bedeutsame Entscheidung getroffen habe: "Wir alle wissen, dass es selten vorkommt, dass ein Gericht eine Partei wegen Urteilsmissachtung bestraft." Zuletzt hatte er ein entsprechendes Ersuchen der Hedgefonds noch mit der Begründung abgelehnt, dass dies die Fronten nur noch weiter verhärten würde.

Die strittigen Schulden resultieren aus Argentiniens Staatspleite von Ende 2001. Die Hedgefonds hatten sich danach günstig mit ausfallbedrohten Anleihen eingedeckt und die folgenden Umschuldungen verweigert. Sie fordern volle Rückzahlung. Weil Argentinien sich beharrlich sträubt, gilt das Land nun als technisch zahlungsunfähig - es darf ausgerechnet diejenigen Gläubiger nicht bedienen, die anders als die Hedgefonds zum Forderungsverzicht bereit waren.

Quelle: ntv.de, bwe/dpa

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