Wirtschaft

Auffällige Abgaswerte? US-Behörde klopft bei Daimler an

Daimler-Fahrzeuge entsprechen laut Hersteller allen Vorschriften und Normen: Daimler-Chef Dieter Zetsche, hier bei der Vorstellung der neuen E-Klasse bei der Automesse in Detroit.

Daimler-Fahrzeuge entsprechen laut Hersteller allen Vorschriften und Normen: Daimler-Chef Dieter Zetsche, hier bei der Vorstellung der neuen E-Klasse bei der Automesse in Detroit.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Sammelklage liegt längst auf dem Tisch: Nach den Anwälten meldet sich nun auch die US-Umweltbehörde EPA bei Daimler, um den angeblich erhöhten Emissionen bei Dieselfahrzeugen bei Mercedes-Benz USA nachzugehen.

Die US-Umweltbehörde EPA fordert vom Stuttgarter Autobauer Daimler Informationen zu auffälligen Abgaswerten. Eine Daimler-Sprecherin erklärte, die EPA habe entsprechende Informationen zu Mercedes-Fahrzeugen erbeten und Daimler kooperiere mit der Behörde in vollem Umfang. Die Fahrzeuge von Daimler würden allen Vorschriften und Normen entsprechen, fügte sie hinzu.

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Die EPA-Anfrage sei eine Reaktion auf eine Sammelklage in den USA, die am 18. Februar eingereicht worden sei. Ein Daimler-Sprecher bezeichnete die Klage als unbegründet.

Zuvor hatte das "Handelsblatt" den EPA-Direktor Christopher Grundler mit den Worten zitiert, die Behörde wisse von der Klage. Sie habe Mercedes kontaktiert und Testergebnisse für die auf dem US-amerikanischen Markt eingesetzten Dieselmotoren eingefordert.

Hat VW zu spät informiert?

In der Abgasaffäre bei Volkswagen soll es unterdessen einem Bericht der "Bild am Sonntag" zufolge neue Hinweise dafür geben, dass der VW-Konzern die Öffentlichkeit erst mit wochenlanger Verzögerung über die Vorwürfe unterrichtet hatte. Der damalige Vorstandschef Martin Winterkorn, so heißt es, habe demnach bereits am 4. September 2015 von den Manipulationen erfahren, aber erst am 22. September öffentlich darüber informiert. Die Zeitung beruft sich auf ein Schreiben eines Volkswagen-Managers an Winterkorn. Ein VW-Sprecher sagte dazu auf Anfrage: "Wir äußern uns nicht zu laufenden Untersuchungen."

Das Brisante daran: Kursrelevante Informationen müssen eigentlich immer sofort veröffentlicht werden. So jedenfalls sieht es das Wertpapierhandelsgesetz vor, dem sich VW als börsennotiertes Unternehmen unterwerfen muss.

"Vertretbar, wenn nicht sogar geboten"

Bereits im Oktober aber hieß es in Konzernkreisen, der VW-Vorstand sehe sich mit Blick auf drohende Schadenersatz-Forderungen von Aktionären durch ein Rechtsgutachten entlastet. Der Vorstand habe die Märkte nicht zu spät in Kenntnis gesetzt. Es sei "vertretbar, wenn nicht sogar geboten" gewesen, dass der Vorstand zunächst den Sachverhalt im Interesse des Konzerns intern habe klären wollen.

In dem von der "Bild am Sonntag" zitierten Schreiben hatte der Manager über ein Treffen mit der kalifornischen Umweltbehörde CARB am damaligen Vortag berichtet. Bei dem Gespräch am 3. September 2015 hätten die Manager - wie bereits bekannt - selbst eingestanden, dass VW die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen jahrelang mit einer illegalen Software manipulierte. Volkswagen hatte angekündigt, im April einen Bericht zur Aufarbeitung des Skandals vorlegen zu wollen.

Quelle: ntv.de, mmo/dpa/rts

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