Wirtschaft

Apple-Mitarbeiter scheitern mit Klage Taschendurchsuchung ist keine Arbeitszeit

1400 Dollar forderten die Apple-Store-Mitarbeiter jeweils für ein Jahr.

1400 Dollar forderten die Apple-Store-Mitarbeiter jeweils für ein Jahr.

(Foto: REUTERS)

Mehr als 12.000 Beschäftigte von Apple Stores fordern Lohn für die verlorene Zeit, in denen Filialleiter routinemäßig ihre Taschen kontrollieren. Ein US-Richter weist die Klage ab - mit einer simplen Begründung.

Angestellte von Apple-Geschäften im US-Bundesstaat Kalifornien sind mit ihrer Klage gegen den Konzern gescheitert, rückwirkend die Durchsuchungen ihrer Taschen und die damit verbundene Wartezeit als Arbeitszeit vergütet zu bekommen.

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US-Bezirksrichter William Alsop wies die Sammelklage der Beschäftigten am Samstag mit dem Argument zurück, es stehe ihnen frei, mit oder ohne Tasche zur Arbeit zu erscheinen. Apple hätte ihnen ja auch verbieten können, überhaupt eine Tasche mit zur Arbeit zu bringen, hob Alsop hervor.

Die Beschäftigten in Apple-Geschäften müssen beim Verlassen ihres Arbeitsplatzes ihre Taschen vorzeigen und durchsuchen lassen. Dadurch soll Diebstahl verhindert werden. Das Unternehmen äußerte sich zunächst nicht zu der Gerichtsentscheidung.

Geklagt hatten 12.400 Mitarbeiter von 52 Apple Stores. Ihre Anwälte hatten Entschädigungen gefordert, weil die "erniedrigenden" Taschenkontrollen im Jahr 2009 nach dem "Fair Labor Standards Act" unbezahlte Arbeitszeit bedeuteten.

Die Taschen wurden nach Arbeitsschluss von Filialleitern kontrolliert, manchmal während der Mittagspause. Der Verdienstausfall dadurch summierte sich nach Berechnungen der Anwälte für jeden auf 1400 Dollar pro Jahr.

Alsop hatte 2014 bereits eine erste Klage abgelehnt. Er berief sich damals auf eine Entscheidung des Supreme Court zu einer Klage von Arbeitrs aus den Warenlagern von Amazon.

Quelle: ntv.de, ddi/AFP

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