Wirtschaft

US-Urteil bedroht Existenz Solarworld geht in Berufung

Streit um vier Abnahmeverträge.

Streit um vier Abnahmeverträge.

(Foto: picture alliance / dpa)

Ein Urteil aus den USA rüttelt an der Substanz von Solarworld. Deshalb tut der deutsche Konzern alles, um eine schnelle Vollstreckung zu verhindern. Solarworld befindet sich seit Jahren im Clinch mit dem Siliziumlieferanten Hemlock.

Solarworld geht gegen das für den Konzern existenzbedrohende Urteil aus den USA vor: Das Unternehmen hat Berufung gegen die Entscheidung eines US-Richters von Ende Juli eingelegt, nach der Solarworld wegen nicht eingehaltener Abnahmeverpflichtungen mindestens 793 Millionen US-Dollar an den Siliziumlieferanten Hemlock zahlen muss. Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor.

Zudem hat Solarworld Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um eine schnelle Vollstreckung des Urteils in Deutschland zu verhindern: Der Konzern hat unter anderem beim zuständigen Landgericht in Chemnitz zwei Schutzschriften eingereicht, wie ein Gerichtssprecher sagte. Damit will Solarworld vermeiden, dass das Gericht ohne Anhörung eine einstweilige Verfügung erlässt. Eine Klage von Hemlock ist laut dem Gerichtssprecher aber noch nicht eingegangen.

Damit die Anerkennung des Urteils in Deutschland geprüft werden kann, muss laut Solarworld eine rechtskräftige - also letztinstanzliche - Entscheidung aus den USA vorliegen. Ein Hemlock-Sprecher teilte gleichwohl mit, dass der Konzern 14 Tage nach der Entscheidung damit beginnen könne, das Urteil durchzusetzen.

Hemlock könnte laut dem Warburg-Research-Analysten Arash Roshan Zamir beispielsweise Waren beschlagnahmen, die Solarworld aus Deutschland an seine amerikanische Tochtergesellschaft liefert. Bei Solarworld sieht man diese Gefahr nicht: "Wir sehen keine Zugriffsmöglichkeit", sagte ein Konzernsprecher. Die beklagte Tochter habe in den USA keine Assets.

Seit 2012 kein Silizium mehr von Hemlock

Solarworld-Chef Frank Asbeck gibt sich derweil zuversichtlich, dass das amerikanische Urteil in Deutschland gar nicht vollstreckbar ist. Der Vertrag mit Hemlock verstößt nach Auffassung des Konzerns gegen das europäische Kartellrecht. Das erstinstanzliche Urteil in den USA hat "an unserer Einschätzung nichts geändert: Hemlock wird seine Forderungen gegen unsere Tochtergesellschaft Solarworld Industries Sachsen nicht durchsetzen können", schrieb Asbeck den Aktionären in dem vor wenigen Tagen veröffentlichten Zwischenbericht über das zweite Quartal.

Solarworld hatte schon angekündigt, in dem Rechtsstreit in die zweite Instanz zu gehen. Durch die Berufung will sich der Konzern offenbar auch Zeit verschaffen: Solarworld rechne damit, dass das Verfahren in zweiter Instanz etwa ein Jahr dauern werde, heißt es in dem Bericht.

Hintergrund des Prozesses ist ein Streit um vier Abnahmeverträge. Solarworld hatte in den Vereinbarungen zugesagt, bis Ende 2019 insgesamt rund 24.000 Tonnen Silizium von Hemlock zu kaufen. Laut Gerichtsunterlagen nahm der Konzern aber seit Ende März 2012 kein Silizium von dem Lieferanten mehr ab.

Wird das Urteil aus den USA in Deutschland vollstreckt, könnte dies zur Insolvenz von Solarworld führen. Die Summe von rund 800 Millionen Dollar kann der Konzern wohl nicht aufbringen: Solarworld hatte Ende Juni nur rund 148 Millionen Euro flüssige Mittel in der Kasse.

Quelle: ntv.de, Jenny Busche, DJ

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