Drohnenabwehr aus Deutschland Schweizer bestellen bei Rheinmetall
12.04.2017, 16:17 UhrDrohnen machen Justizbeamten das Leben schwer: Mühelos überfliegen die kleinen Geräte Gefängnismauern - mitunter mit brisanter Fracht. Ein neues Hightech-System von Rheinmetall soll eidgenössische Haftanstalten schützen.
Der Rüstungskonzern Rheinmetall versorgt zwei Schweizer Haftanstalten mit einem Drohnenabwehrsystem, um das Einschmuggeln von Rauschgift, Waffen oder Handys zu verhindern. Die "Drohnen-Detektionsanlagen" in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg und der Strafanstalt Bostadel würden in Kürze in Betrieb gehen, kündigte Rheinmetall an.
Mit einer Mischung aus Radar, Infrarot-Sensoren und Videokameras soll das Abwehrsystem vom Typ "Radshield" alle fliegenden Objekte - Drohnen ebenso wie Modellflugzeuge oder Ballons - im Bereich der Haftanstalten erfassen und das Wachpersonal alarmieren. Auch Gegenstände, die über die Gefängnismauer geworfen werden, könne das System registrieren, heißt es.
Hightech gegen illegale Gegenstände
Die "Detektionsanlagen" sollen künftig einen Beitrag dazu leisten, das Einschmuggeln verbotener Gegenstände aufzuklären, teilte Rheinmetall mit. Demnach genügt ein verdächtiger Gegenstand von wenigen Zentimetern Durchmesser, um Alarm auszulösen: Das Personal der Haftanstalt kann dann die fraglichen Bereiche zielgenau absperren und nach dem eingeschmuggelten Gegenstand absuchen.
Die Versuche mit ferngesteuerten Drohnen, verbotene Gegenstände auf das Gelände von Justizvollzugsanstalten zu transportieren, hätten in den vergangenen Jahren weltweit erheblich zugenommen, begründet Rheinmetall die Entwicklung. Für die Rüstungssparte des deutschen Autozulieferers handele es sich bei der Bestellung aus der Schweiz deshalb um wichtige Erstaufträge beim Schutz ziviler Objekte vor Drohnen.
Luftraumüberwachung im Knast
Der große technische Aufwand zum Schutz gefährdeter Einrichtungen hält Rheinmetall für erforderlich. Einfache elektronische Abwehrmaßnahmen könnten nach Angaben des Unternehmens mittlerweile umgangen werden.
So sei etwa das aktive Stören ('Jammen') von Drohnen mittels elektronischer Störmechanismen angesichts der fortschreitenden Entwicklung der Drohnentechnologie "kein probates Gegenmittel" mehr. Gegen das Einwerfen von Gegenständen sei es ohnehin wirkungslos.
Quelle: ntv.de, mmo/dpa