Wirtschaft

Niederlage für Supermarktkette Real darf Adler-Trikots nicht verkaufen

Ein Original-WM-Trikot von  1954. Real darf ähnlich aussehende Trikots nicht mehr verkaufen.

Ein Original-WM-Trikot von 1954. Real darf ähnlich aussehende Trikots nicht mehr verkaufen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Schlappe für Real vor Gericht: Die Supermarktkette darf keine Trikots mehr verkaufen, die an jene der deutschen Mannschaft bei der WM 1954 erinnern. Damit setzt sich der DFB vor Gericht durch. Aber der Streit ist noch nicht vorbei.

Die Supermarktkette Real darf keine Retro-Trikots mit Adlerlogo verkaufen, die an die Trikots der Fußball-Nationalmannschaft beim "Wunder von Bern" 1954 erinnern. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München im langjährigen Rechtsstreit um das Logo des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) entschieden. In einem Teilurteil gab es damit dem DFB Recht.

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Der DFB hatte Real verklagt, weil die Kette zur Weltmeisterschaft 2014 Retro-T-Shirts mit dem berühmten Logo auf der Brust verkauft hatte. Der Fußballverband sah in der Verkaufsaktion unlauteren Wettbewerb. Das sah auch das Gericht so, denn die T-Shirts seien "nahezu identisch nachgeahmt" worden. Real muss es daher künftig unterlassen, die kurzärmligen Trikots zu verkaufen, und den bisher entstandenen und noch anfallenden Schaden ersetzen.

Bundesadler ohne Markenschutz?

Das Original-Retro-Shirt des DFB war zwischen 2004 und 2014 für je knapp 30 Euro insgesamt mehr als 300.000 Mal verkauft worden - ein Verkaufsschlager. Das Real-Shirt hingegen wurde für nur knapp zehn Euro angeboten.

Der Streit ist damit noch nicht zu Ende. Der DFB hatte nicht nur wettbewerbsrechtlich gegen die Shirts, sondern auch markenrechtlich gegen die Trikots sowie gegen Automatten mit dem Adlerlogo geklagt. Das OLG setzte das Verfahren in dieser Hinsicht aus, bis das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und das Deutsche Patent- und Markenamt über den Markenschutz des DFB-Logos entschieden haben. Real hat dort Anträge auf Löschung des DFB-Markenschutzes gestellt. Begründung: Der Fußballbund hätte das Adlersymbol nicht schützen lassen dürfen, da es den Bundesadler als Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland nachahme.

Quelle: ntv.de, kst/dpa

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