Wirtschaft

Streitpunkt Energiewende RWE will für Biblis-Aus Schadenersatz

Nachträglich Geld? RWE will für die Biblis-Stilllegung Schadenersatz.

Nachträglich Geld? RWE will für die Biblis-Stilllegung Schadenersatz.

(Foto: picture alliance / dpa)

2011 beginnt Deutschland mit dem Ausstieg aus der Atomenergie. Der Versorger RWE will nun mit einem Gerichtsurteil im Rücken für eine erste dreimonatige Stilllegung eines AKW eine Entschädigung. Das Land Hessen und der Bund geben sich unbeeindruckt.

Drei Jahre nach der Atomwende geht der Streit zwischen dem Energiekonzern RWE und der Politik in eine neue Runde. Der Versorger reichte beim Landgericht Essen Schadenersatzklage gegen den Bund und das Land Hessen wegen der dreimonatigen Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis im Jahr 2011 ein. "Mit der Klage wahrt RWE Power die Vermögensinteressen des Unternehmens und seiner Aktionäre", hieß es. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie das hessische Umweltministerium erklärten, es sei fraglich, ob die Klage überhaupt zulässig sei.

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Die Schadenersatzhöhe wurde nicht beziffert. Schätzungen gehen von mehr als 200 Millionen Euro aus. RWE hatte die Klage Anfang des Jahres angekündigt, nachdem Gerichte die dreimonatige Stilllegung der Biblis-Blöcke A und B für rechtswidrig erklärt hatten.

RWE hatte 2011 als einziger Versorger gegen das dreimonatige Atommoratorium geklagt. Der Bund und die Länder hatten sich nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima im März des Jahres darauf verständigt, die sieben ältesten Atomkraftwerke vorerst abzuschalten. Im Sommer 2011 folgte der beschleunigte Atomausstieg mit dem sofortigen Aus für diese Anlagen und den Pannenreaktor in Krümmel.

In dem jetzigen Fall geht es nur um die drei Monate, nicht um den späteren Atomausstieg. Biblis war eines der größten Kernkraftwerke Deutschlands mit einer Leistung von über 2000 Megawatt.

Land und Bund gelassen

Das Land Hessen teilte mit, die Klage sei lange angekündigt gewesen und "deshalb keine Überraschung". Das Vorgehen werde mit dem Bund abgestimmt. An der Haltung Hessens habe sich nichts geändert. "Hessen hat wie alle anderen Länder auch ohne Anhörung aufgrund der Vorgaben des Bundes im Auftrag des Bundes gehandelt und deshalb muss der Bund auch für eventuelle Schadensersatzansprüche aufkommen", teilte das Umweltministerium. Der Umstand, dass RWE sowohl Hessen als auch den Bund verklagt habe zeige, dass auch RWE den Bund in der Pflicht sehe.

Zudem sei fraglich, hieß es Wiesbaden weiter, ob RWE überhaupt Schadenersatz verlangen könne, weil das Unternehmen gegen die seinerzeitige Verfügung zur Stilllegung keinen Widerspruch eingelegt habe. Ein Anspruch sei deshalb unter Umständen verwirkt.

Ein BMUB-Sprecher erklärte, der Bund nehme die Klage "mit großer Gelassenheit zur Kenntnis". Der Bund habe im Verhältnis zu RWE "keinerlei rechtlich relevante Handlungen vorgenommen". Deshalb sei "fraglich, ob die Klage, soweit sie den Bund betrifft, überhaupt zulässig ist", betonte er. Das Ministerium könne keine berechtigten Ansprüche von RWE gegen den Bund erkennen.

Quelle: ntv.de, jwu/rts/AFP

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