Wirtschaft

OECD legt globale Regeln vor Ende für Steuertricks der Großkonzerne

International agierende Konzerne sollen nicht mehr auf Steueroasen ausweichen können.

International agierende Konzerne sollen nicht mehr auf Steueroasen ausweichen können.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Staatengemeinschaft will legale Steuer-Schlupflöcher für internationale Konzerne schließen. Diese sollen künftig nicht mehr Milliarden-Gewinne zwischen Ländern hin und her schieben und so ihre Steuerlast senken können. Es droht aber ein neuer Wettlauf um Rabatte.

Für internationale Konzerne wird es künftig schwieriger, mit Briefkastenfirmen und grenzüberschreitenden Transaktionen den Fiskus auszutricksen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) legte in Paris einen 15-Punkte-Plan gegen aggressive Steuergestaltungen und Gewinnverlagerungen vor.

Damit sollen legale Schlupflöcher, die vor allem global agierende Konzerne wie Apple, Amazon, Google oder Starbucks zur Senkung ihrer Steuerlast legal nutzen, gestopft werden. Die Finanzminister der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) wollen das Paket diese Woche am Rande der Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in der peruanischen Hauptstadt Lima beschließen.

Durch Gewinnverschiebungen - das sogenannte Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) - gehen den Staaten jährlich schätzungsweise 100 bis 240 Milliarden US-Dollar verloren. Dies wollen die Top-Wirtschaftsmächte nicht mehr hinnehmen. Multis erzielen zwar hohe Gewinne. Sie verschieben Erlöse und Aktivitäten aber solange von Hochsteuer- in Tiefsteuerländer hin und her, dass sie kaum oder keine Ertragsteuer zahlen. Dabei nutzen sie international nicht abgestimmte Steuerregeln, Briefkastenfirmen und nationale Rabatte.

Steuer-Unterbietungswettlauf wird anhalten

Ziel von OECD und G20 ist es, dass dort, wo Geschäfte gemacht werden, auch angemessen Steuern anfallen. Unter anderem sollen multinationale Konzerne künftig nach Ländern aufgeschlüsselte Kennziffern vorlegen, die die Finanzbehörden der Länder "unter Wahrung des Steuergeheimnisses" untereinander austauschen können. Neben Offenlegungsregeln sind auch Grundsätze zur Besteuerung von Internet-Firmen und Online-Händlern, Berichtspflichten und Schiedsgerichte bis hin zu Offenlegungsregeln geplant.

Einige Regeln müssen noch von den Parlamenten der Länder beschlossen werden. Länder werden aber auch künftig mit Steueranreizen werben. Kritiker gehen davon aus, dass der Unterbietungswettlauf bei Steuern anhält.

Quelle: ntv.de, wne/dpa

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