Wirtschaft

Unterschiedliche Interpretation Lufthansa steht vor neuem Streik

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(Foto: picture alliance / dpa)

Am Dienstagmorgen endet die Frist in den Verhandlungen zwischen der Lufthansa und den Flugbegleitern. Bereits einen Tag später könnten neue Ausstände beginnen. Bislang finden beide Seiten nicht zueinander.

Im Tarifstreit zwischen der Lufthansa und dem Kabinenpersonal stehen die Zeichen erneut auf Streik. Nach Angaben der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo haben sich beide Seiten bislang nicht nicht auf neue Tarifverhandlungen einigen können. "Der Gesprächsfaden ist abgerissen", sagte Ufo-Chef Nicoley Baublies zu Reuters. Gescheitert seien die Gespräche über eine Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen an den unterschiedlichen Interpretationen der besprochenen Themen.

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Lufthansa-Chef Carsten Spohr hatte zuvor gesagt, beide Seiten hätten wieder die Verhandlungen aufgenommen. Die Zeit dränge, um den Flugbegleiter-Streik noch abzuwenden, da die von der Gewerkschaft gesetzte Frist für eine Einigung um 9.00 Uhr am Dienstagmorgen nicht flexibel sei.

Spohr: Bin erreichbar

Spohr erklärte, dass bis zu der von Ufo gesetzten Frist eine Entscheidung getroffen werden müsse. Im Falle eines Streiks müsse rechtzeitig vorher ein Sonderflugplan aufgestellt werden. Es handele sich daher auch für Lufthansa um eine harte Zeitgrenze. Er stehe für Gespräche bis in die Nacht zur Verfügung, betonte er. Die Verhandlungen führe aber weiterhin Personalvorstand Bettina Volkens.

Nach den Gesprächen am Wochenende hatte sich Ufo noch vorsichtig optimistisch geäußert. Zur strittigen Frage der Betriebs- und Übergangsrenten war bereits eine Schlichtung gescheitert.

Die Gewerkschaft hatte in der vergangenen Woche mit immer wieder aufflammenden Streiks vom 1. Juli bis weit in den September gedroht. Ufo verlangt bei der Reform der Betriebs- und Übergangsrenten für rund 19.000 Flugbegleiter wesentlich höhere Beiträge des Arbeitgebers. Lufthansa soll zudem anerkennen, dass die zum Jahresende 2013 gekündigten Renten-Tarifverträge bis zu einer Neuregelung nachwirken und damit vorerst gültig bleiben.

Quelle: ntv.de, jwu/rts/dpa

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