Wirtschaft

US-Gericht nicht zuständig Klage gegen Lufthansa-Schule abgewiesen

Die Flugschule hätte den vorerkrankten späteren Germanwings-Piloten Lubitz nicht ausbilden dürfen, argumentieren die Kläger.

Die Flugschule hätte den vorerkrankten späteren Germanwings-Piloten Lubitz nicht ausbilden dürfen, argumentieren die Kläger.

(Foto: AP)

Da ihnen die von Lufthansa gezahlte Entschädigung zu gering erscheint, schalten die Angehörigen von 80 Opfern des Germanwings-Absturzes die US-Justiz ein. Die erklärt sich für nicht zuständig. Dennoch sind die Erfolgsaussichten der Kläger gestiegen.

Zwei Jahre nach der Germanwings-Katastophe hat ein US-Gericht die Sammelklage von Hinterbliebenen gegen eine Lufthansa-Flugschule abgewiesen, an welcher der Copilot Andreas Lubitz ausgebildet worden war. Das Bundesgericht in Phoenix im Bundesstaat Arizona entschied jetzt, dass der Rechtsstreit um die Zulassung von Lubitz zu dem Trainingsprogramm besser in Deutschland ausgetragen werden sollte.

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Die Familien hatten in den USA geklagt, weil ihnen die von der Lufthansa freiwillig gezahlten Entschädigungen zu niedrig waren. Die Anwaltskanzlei Kreindler & Kreindler verlangte in ihrer Sammelklage pro Opfer eine Zahlung von mindestens 75.000 Dollar (69.000 Euro). In den USA fallen gerichtlich festgesetzte Entschädigungen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland.

In der Klage warfen die Angehörigen von mehr als 80 Opfern dem Airline Training Center Arizona (ATCA) im Südwesten der USA vor, einen in einer medizinischen Bescheinigung stehenden Hinweis auf die psychischen Probleme des Copiloten nicht beachtet zu haben.

Der 27-Jährige hatte die Maschine des Lufthansa-Tochterunternehmens am 24. März 2015 an einem Berghang in den französischen Alpen zerschellen lassen und 149 Menschen mit in den Tod gerissen. Er litt jahrelang unter Depressionen und hatte deswegen auch Ärzte aufgesucht.

ATCA muss Auflagen erfüllen

Das Gericht in Phoenix gelangte jedoch nun zu dem Schluss, dass über die Klage gegen die Flugschule von einem deutschen Gericht entschieden werden solle. Es verwies in seinem im Internet veröffentlichten Entscheid unter anderem darauf, dass 70 der in der Klage aufgeführten Opfer aus Deutschland stammten, hingegen keines aus den USA.

Zudem habe die Flugschule eingewilligt, mit den deutschen Gerichten zu kooperieren. Das US-Gericht führte auch ins Feld, dass das öffentliche Interesse an dem Fall in Deutschland "viel höher" sei als in Arizona.

Allerdings verband das Gericht seine Entscheidung mit mehreren Auflagen. So müsse das ATCA dem deutschen Gericht, das sich des Falles annehme, alle angeforderten Zeugen und Beweismaterialien präsentieren. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen könnten sich die Kläger erneut an das US-Gericht wenden.

Mehr als elf Millionen Euro gezahlt

Die Frage der Entschädigungen hat tiefe Gräben zwischen der Lufthansa und vielen Angehörigen aufgerissen. Sie warfen der Fluggesellschaft nach der Katastrophe vor, nur 45.000 Euro für jedes Opfer zahlen zu wollen. Die Lufthansa spricht dagegen von durchschnittlich 100.000 Euro, in manchen Fällen deutlich mehr.

Die Fluggesellschaft hat bislang nach eigenen Angaben 11,2 Millionen Euro an die Familien gezahlt: Acht Millionen Euro an Vorschusszahlungen für Schadenersatz sowie 3,2 Millionen Euro Schmerzensgeld.

Quelle: ntv.de, mbo/AFP/dpa

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