Wirtschaft

Kein Verfahren gegen GNY Kartellamt lässt Korvetten-Konsortium zu

Korvette "Ludwigshafen am Rhein" im Marinestützpunkt Warnemünde.

Korvette "Ludwigshafen am Rhein" im Marinestützpunkt Warnemünde.

(Foto: picture alliance / Bernd Wüstnec)

Die German Naval Yards (GNY) kann sich am Konsortium zum Bau von Korvetten für die Bundeswehr beteiligen. Das Kartellamt gibt dafür grünes Licht. Zum Konsortium gehören auch Lürssen und Thyssenkrupp.

Die milliardenschweren Pläne zur Beschaffung von fünf Korvetten für die Bundeswehr haben eine wichtige Hürde genommen. Gegen das erweiterte Konsortium zum Bau der Korvetten rund um Thyssenkrupp hätten sich nach vorläufiger Bewertung keine Anhaltspunkte "für einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Kartellverbot" ergeben, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

ThyssenKrupp
Thyssenkrupp 4,51

Die Behörde werde kein Verfahren gegen die geplante Beteiligung der German Naval Yards (GNY) einleiten. Sprecher von GNY, Thyssenkrupp und des Bundesverteidigungsministeriums begrüßten die Erklärung des Kartellamts. "Wir werden nun gemeinsam mit unseren Partnern die Verhandlungen zum Beschaffungsvertrag fortführen", sagte der Thyssenkrupp-Sprecher.

Das Tauziehen um den Milliarden-Auftrag dauert bereits seit langem an. Das Korvetten-Geschäft mit einem Volumen von knapp zwei Milliarden Euro war in schweres Wasser geraten, weil Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen den Vertrag nicht ausschreiben ließ, sondern freihändig an die Hersteller der ersten fünf Exemplare dieses Schiffstyps vergeben wollte. Dies sind die Werften von Thyssenkrupp und Lürssen.

Die Werft German Naval Yards blieb damit außen vor. Sie rügte das Vorgehen erfolgreich vor den Vergabekammern des Bundes. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist dazu außerdem noch ein vom Verteidigungsministerium angestoßenes Verfahren anhängig.

In einem Mediationsverfahren einigte sich das bestehende Konsortium aus Lürssen und Thyssenkrupp schließlich mit dem Rivalen. GNY soll nun Teil des Konsortiums werden. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten untersucht, ob das nun aus drei Teilnehmern bestehende Konsortium gegen das Kartellverbot verstößt. Nach Gesprächen mit den Firmen brachte das Kartellamt nun keine gravierenden Einwände vor.

Quelle: ntv.de, wne/rts

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