Wirtschaft

Abwässer versenkt? K+S-Chef Steiner angeklagt

Salzabbau in Unterbreizbach - aus diesem K+S-Bergwerk stammt die Salzlauge.

Salzabbau in Unterbreizbach - aus diesem K+S-Bergwerk stammt die Salzlauge.

(Foto: picture alliance / dpa)

Seit Jahren schwelt der Streit um die Entsorgung von Abwässern des Düngemittelherstellers K+S. Im Kern geht es um die Frage, ob die Verantwortlichen die Gefahren für das Grundwasser hätten erkennen müssen.

Der K+S-Vorstandsvorsitzende Norbert Steiner und der Aufsichtsratsvorsitzende des Dax-Konzerns, Ralf Bethke, sind wegen Gewässerverunreinigung und unerlaubten Umgangs mit Abfällen angeklagt worden. Die Anklage war bereits seit einiger Zeit bekannt. Nun bestätigte die Staatsanwaltschaft im thüringischen Meiningen, dass sich die Vorwürfe auch gegen die beiden Top-Manager von K+S richten. Angeklagt sind insgesamt 14 K+S-Mitarbeiter, darunter auch weitere Vorstandsmitglieder, sowie zwei Mitarbeiter und ein ehemaliger Mitarbeiter des Thüringer Landesbergamtes. K+S wollte sich nicht äußern.

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Es geht um 9,5 Millionen Kubikmeter Salzabwasser, das das Unternehmen von 1999 bis 2007 in den Erdboden gepumpt haben soll. Die Genehmigung dafür erteilte das Landesbergamt, obwohl aus Sicht der Ermittler die wasserrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Laut Staatsanwaltschaft muss zwischen K+S und den Behördenvertretern ein Einverständnis darüber bestanden haben, "dass die Genehmigungen rechtlich nicht zu vertreten gewesen sind". Das Landgericht Meiningen muss nun prüfen, ob es ein Hauptverfahren eröffnet.

Derweil kann der Düngemittel- und Salzproduzent K+S weiterhin kein eigenes Fehlverhalten bei der Versenkung von Salzabwässern in der Gerstunger Mulde in Thüringen erkennen. Das Unternehmen ist unverändert der Überzeugung, dass die erteilte Genehmigung zur Versenkung in den Jahren 1999 bis 2007 rechtmäßig ist, wie der Dax-Konzern erst gestern mitgeteilt hatte.

Die fortlaufende Prüfung durch eine externe Kanzlei im Auftrag des Unternehmens habe ergeben, dass keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten vorliegen. Das Unternehmen sieht deshalb auch keine Notwendigkeit, finanzielle Vorsorge - beispielsweise in Form von Rückstellungen - zu treffen.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa/

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