Wirtschaft

Fortschritt im Streit mit Qimonda Infineon zahlt eine viertel Milliarde

Bei Infineon und Qimonda geht es um mehr als drei Milliarden Euro.

Bei Infineon und Qimonda geht es um mehr als drei Milliarden Euro.

(Foto: picture alliance / dpa)

2006 spaltet Infineon Qimonda ab. Drei Jahre später ist das Speicherchip-Unternehmen pleite. Seit November 2012 läuft ein Prozess vor dem Landgericht München. Es geht um eine Milliardensumme. Ein Anfang ist nun gemacht.

Im Streit um die Patente der ehemaligen Speicherchip-Tochter Qimonda zahlt der Halbleiterhersteller Infineon 260 Millionen Euro. Das sieht ein Teilvergleich vor, auf den sich Qimonda-Insolvenzverwalter Michael Jaffé und Infineon außergerichtlich geeinigt haben, wie beide Seiten mitteilten.

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135 Millionen Euro der Gesamtsumme sind als Vergleichsbetrag vorgesehen, weitere 125 Millionen Euro für den Erwerb der Qimonda-Patente. Die Summe werde voraussichtlich im kommenden Quartal überwiesen. "Der Teilvergleich ist durch die von Infineon bereits gebildeten Rückstellungen abgedeckt. Die Zahlung des Vergleichsbetrags wird aus vorhandener Liquidität bestritte", erklärte das Unternehmen.

"Großen Schritt weitergekommen"

Der milliardenschwere Streit vor dem Landgericht München wegen der Ausgliederung von Qimonda ist damit allerdings noch nicht vom Tisch. Seit November 2012 läuft ein Prozess vor dem Landgericht München. Jaffé hatte den Halbleiterhersteller auf 3,35 Milliarden Euro verklagt. Der Insolvenzverwalter wirft Infineon folgenschwere Fehler bei der Ausgliederung des Computerspeicher-Geschäfts in die Qimonda AG im Jahr 2006 vor und fordert deshalb Schadenersatz. Qimonda war Anfang 2009 drei Jahre nach der Abspaltung pleite gegangen.

Infineon bestritt die Ansprüche des Insolvenzverwalters und zeigte sich zuversichtlich, was den Ausgang des Streits anbelangt. Jaffé wiederum erklärte, mit dem Teilvergleich sei man "einen großen Schritt weitergekommen".

Infineon-Aktien geben in einem negativen Marktumfeld rund 1,5 Prozent ab.

Quelle: ntv.de, bad/dpa/rts

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