Wirtschaft

Streit mit EU-Kartellbehörde Google soll Konkurrenten Platz machen

Google droht eine Strafzahlung von 6 Milliarden US-Dollar.

Google droht eine Strafzahlung von 6 Milliarden US-Dollar.

(Foto: dpa)

Mit einem Marktanteil von 90 Prozent beherrscht Google den Suchmaschinenmarkt in Europa. Die Wettbewerber erreichen nun, dass ein erzielter Vergleich hinfällig ist. Und der zuständige EU-Kommissar steht zufällig kurz vor dem Ausscheiden.

Die EU-Kartellbehörden fordern im Rahmen ihrer langjährigen Ermittlung vom US-Internetkonzern Google weitreichendere Zugeständnisse. Im Raum steht auch plötzlich wieder die Möglichkeit einer Strafzahlung in Höhe von bis zu 6 Milliarden US-Dollar.

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Der Schritt sei eine Reaktion auf ein "sehr, sehr" negatives Feedback von Konkurrenten zum im Februar erzielten Vergleich mit der EU, erläuterte Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. Der Vergleich soll Bedenken von Wettbewerbern zerstreuen, wonach Google seine Marktdominanz in Europa gnadenlos ausspiele. Auf dem Kontinent hat der Konzern mit seiner gleichnamigen Suchmaschine einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent.

Für die Firma ticke nunmehr die Zeit herunter, argumentieren Kartellexperten. Das Unternehmen müsse unbedingt einen akzeptablen Vergleich schmieden, bevor Almunia Ende Oktober aus dem Amt scheidet. Anderenfalls sieht sich der Konzern mit einer formellen Anklage und Strafzahlungen von bis zu 10 Prozent seines jährlichen Umsatzes in Höhe von 60 Milliarden Dollar konfrontiert.

Doch es wird nicht einfach. "Almunia dürfte kaum genug Zeit haben, um Google vor seinem Ausscheiden zusätzliche, bedeutende Konzessionen abzutrotzen", meint Kartellanwalt Alfonso Lamadrid von der Kanzlei Garrigues in Brüssel. Bis jetzt habe noch immer selbst jeder kleine Schritt monatelange Verhandlungen bedeutet.

Warten auf "googlekritischeren" EU-Kommissar

Almunias Abkehr vom erzielten Vergleich wird mit der Reaktion auf Briefe begründet, die die EU-Kommission an die sich über Google beschwerenden Wettbewerber versandt hatte.

"Wir sind dabei, die Argumente der Kläger zu verstehen und versuchen von Google Lösungen auf diese gravierenden Einwände zu erhalten", erklärte Almunia. Einige Beschwerdeführer hätten neue Argumente, neue Daten und neue Erwägungen ins Feld geführt. Zu Almunias Kritikern zählen Top-Politiker der EU, Online-Rivalen und mächtige Verlagshäuser. Gerade vergangene Woche hatte eine Gruppe von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern Einwände erhoben. Die Kommission solle die Einigung doch noch kippen.

Unter den Bedingungen des Deals vom Februar sollte Google Platz auf seinen europäischen Suchmaschinenseiten für Wettbewerber reservieren. Diese könnten dann um den begehrten Anzeigenplatz meistbietend konkurrieren. Doch die Wettbewerber laufen Sturm gegen diese Regelung. Sie argumentieren: Die Kommission habe bereits im März 2013 selbst geschrieben, dass ein Bezahlmodell niemals eine Gratislösung ersetzen könne. Von dieser Ausgangsargumentation der EU hatten die Wettbewerber zu ihrer eigenen Entrüstung erst vor einigen Monaten erfahren.

Um den Ärger der Konkurrenz abzuwiegeln, müsste Google für einen Minimalpreis die Suchergebnisse der Wettbewerber genauso prominent platzieren wie die eigenen Dienste, fordert Thomas Vintje. Er ist Kartellanwalt bei der Kanzlei Clifford Chance und vertritt eine Gruppe von Klägern in ihrem Rechtsstreit mit Google.

Wer folgt auf Almunia?

Kartellanwalt Lamadrid macht bei einigen Beschwerdeführern eine gewisse Verzögerungstaktik aus. Ihnen gehe es nur darum, Sand ins Getriebe des Verfahrens zu streuen. In Wirklichkeit würden sie keinerlei Zugeständnisse akzeptieren. Im Prinzip wollten sie eine Entscheidung herauszögern, bis der nächste - möglicherweise googlekritischere - Kommissar das Amt übernehme.

Das bestreitet Vinje energisch. Seine Klienten würde einen effektiven Vergleich jederzeit begrüßen. Es sei aber schwer vorstellbar, wie das in der kurzen verbleibenden Zeit noch möglich sei. Andere Kläger blasen ins gleiche Horn. Die Historie von Google mache in diesem Fall deutlich, dass der Konzern den Konkurrenten kaum freiwillig entgegenkomme, erwartet Shivaun Raff von Foundem, einer Online-Kaufvergleichsseite, die in dem Fall ursprünglich geklagt hatte. Ohne eine formelle Anklage seien substanzielle Zugeständnisse schwer denkbar.

Quelle: ntv.de, nsc/DJ

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