Wirtschaft

Streit um Atommoratorium Gericht schmettert Eon-Klage ab

Vom Netz genommen: Atomkraftwerk Unterweser.

Vom Netz genommen: Atomkraftwerk Unterweser.

(Foto: dpa)

Eon bekommt keinen Schadenersatz für die vorübergehende Stilllegung von zwei Atomkraftwerken. Das Landgericht in Hannover gibt damit der Vorgehensweise der Politik nach der Fukushima-Katastrophe recht.

Der Energiekonzern Eon hat mit seiner Atomklage gegen den Bund und zwei Länder eine Schlappe erlitten. Das Landgericht Hannover wies die Schadenersatzklage ab, mit der das Dax-Unternehmen auf das Atommoratorium von 2011 reagiert hatte. Eon forderte rund 382 Millionen Euro Entschädigung dafür, dass es nach der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima mehrere Meiler für drei Monate abschalten musste.

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Das Gericht begründete seine Ablehnung unter anderem damit, dass der Versorger den Stopp mit einer Anfechtungsklage hätte verhindern können - dies aber unterlassen habe. Ein Eon-Sprecher erklärte, der Konzern werde wahrscheinlich Berufung einlegen. Die Klage gehört zu Bemühungen der Energiewirtschaft, Ausgleich für Einbußen rund um den von der Politik beschlossenen Atomausstieg zu erstreiten.

Eon hatte Entschädigung für die Anordnungen Niedersachsens und Bayerns verlangt, seine Kernkraftwerke Unterweser und Isar 1 nach Fukushima vorübergehend abzuschalten. Der Konzern klagte auch gegen den Bund, der hinter dem Moratorium stand.

Anfechtungsklage hätte Akw-Stopp verhindern können

Der Vorsitzende Richter Martin Schulz erklärte, eine Anfechtungsklage hätte aufschiebende Wirkung gehabt. Damit hätte Eon die Meiler entweder nicht stoppen müssen oder zumindest sofort wieder starten dürfen. Der Schritt sei auch zumutbar gewesen und hätte den nun beklagten Schaden verhindern können. "Das wäre ohne großen Aufwand möglich gewesen, weil zunächst auch keine Begründung notwendig gewesen wäre", so Schulz.

Der Energieriese kann binnen eines Monats Rechtsmittel einlegen. Ein Konzernsprecher sagte, das Urteil werde nun geprüft. Das Unternehmen sehe sich aber grundsätzlich weiter im Recht und werde voraussichtlich gegen das Urteil vorgehen. Bei der Verhandlung im April hatte Eon unter anderem argumentiert, eine Anfechtungsklage hätte länger gedauert als die Zwangspause selbst und wäre auch wegen der Haltung der Bundesregierung nicht angemessen gewesen.

Eon-Chef Johannes Teyssen hatte in der aufgeheizten Debatte nach Fukushima einen Ausgleich mit der Politik gesucht und auf eine Klage gegen das Atommoratorium zunächst verzichtet. Dagegen war der von Kritikern als "Atom-Rambo" bezeichnete ehemalige RWE-Chef Jürgen Großmann in der Frage rasch auf Konfrontationskurs gegangen. Nachdem RWE vor Gericht Recht bekam, zogen Eon und auch EnBW nach.

Im April hatte jedoch bereits das Landgericht Bonn die EnBW-Schadenersatzklage ebenfalls mit der Begründung abgewiesen, der Versorger habe nicht sofort gegen die vorübergehende Abschaltung geklagt. Das Moratorium mündete in den Beschluss zum endgültigen Atomausstieg, für den Eon, RWE und Vattenfall Schadenersatz in Milliardenhöhe fordern. Hier steht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch aus.

Quelle: ntv.de, wne/rts

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