Wirtschaft

Einigung nach mysteriöser Pleite GT Advanced will Apple nicht verklagen

Apple lässt sich bei seinen Produkten nicht in die Karten schauen.

Apple lässt sich bei seinen Produkten nicht in die Karten schauen.

(Foto: dpa)

Anfang des Monats meldet der Apple-Zulieferer GT Advanced überraschend Insolvenz an. Die Hintergründe bleiben mysteriös, einen Grund liefern weder GT noch Apple. An den Märkten wird spekuliert. Nun folgt eine ebenso überraschende Einigung.

Nach der überraschenden Pleite des Apple-Zulieferers GT Advanced Technologies haben sich beide Unternehmen geeinigt, in einer Fabrik in Arizona den Betrieb einzustellen. Dem Vergleich zufolge darf der Hersteller von kratzfestem Saphirglas in seinem Standort in Mesa mehr als 2000 Brennöfen verkaufen, die der iPhone-Hersteller finanziert hatte. Apple wird an den Verkaufserlösen beteiligt.

GT-Anwalt Luc Despins sagte, die Firmen gingen einvernehmlich getrennte Wege und würden sich nicht gegenseitig verklagen. Er kündigte zudem an, dass GT mehr Einzelheiten zur Insolvenz veröffentlichen werde. Demnach sollen am Freitag weitere Unterlagen eingereicht werden.

Jedes Mal 50 Millionen Dollar Strafe

GT hatte in diesem Monat überraschend Konkurs angemeldet. Zum Hintergrund hat sich das Unternehmen unter Verweis auf Vertraulichkeitsabkommen mit Apple bislang nicht öffentlich geäußert. Entsprechende Gerichtsakten werden unter Verschluss gehalten.

Die Insolvenz geht auf einen Vertrag mit Apple zurück, der im November vergangenen Jahres geschlossen wurde. Eigentlich sollte GT das Saphirglas exklusiv für den kalifornischen Konzern herstellen, der die Bauteile etwa für iPhones verwenden will.

Insidern und Analysten zufolge konnte GT aber nicht so viel Saphirglas herstellen wie vereinbart. Apple hält allgemein geheim, wie die eigenen Produkte entstehen und woher die Bauteile kommen. Viele Zulieferer müssen Schweigeverpflichtungen unterschreiben. GT riskiert nach eigener Auskunft bei einem Verstoß Schadenersatzzahlungen von 50 Millionen Dollar für jede Verletzung des Vertrages.

Quelle: ntv.de, bad/rts

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