Wirtschaft

Prozess um Milliardenstrafe EuGH hebt Urteil gegen Intel auf

Intel soll unter anderem Media Markt und Saturn dafür bezahlt haben, nur Computer mit den eigenen Chips zu verkaufen.

Intel soll unter anderem Media Markt und Saturn dafür bezahlt haben, nur Computer mit den eigenen Chips zu verkaufen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Weil der Chip-Hersteller Intel mit angeblich unzulässigen Rabatten seinen einzigen Konkurrenten vom Markt verdrängt hatte, sollte der Konzern eine Milliardenstrafe zahlen. Doch die bisher vorgelegten Beiweise reichen nicht, urteilt der Europäische Gerichtshof.

Der Prozess um die milliardenschwere EU-Kartellstrafe gegen Intel muss neu aufgerollt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob das Urteil eines Gerichts auf, das die von der EU-Kommission verhängte Strafe von 1,06 Milliarden Euro gegen den US-Konzern bestätigt hatte. Er verwies die Entscheidung zurück: Das Gericht müsse prüfen, ob die von Intel gewährten Rabatte für bestimmte Prozessoren tatsächlich dazu geeignet waren, den Wettbewerb zu beschränken, teilte der EuGH mit.

Im Oktober hatte Generalanwalt Nils Wahl bereits Zweifel an der Begründung geäußert, die die EU-Kommission 2009 für ihre Strafe angeführt hatte. Die EU-Kommission hatte Intel wegen Missbrauchs der Marktmacht die Strafe aufgebrummt - zum damaligen Zeitpunkt die höchste Summe, die die EU-Kommission gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt hatte. Inzwischen hat sie Google zu einer Kartellstrafe über 2,42 Milliarden Euro verdonnert.

Nach Erkenntnissen der Kommission hatte Intel von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu bewegt, die Chips des Konzerns statt Prozessoren des Konkurrenten AMD zu kaufen. Außerdem habe der Chip-Gigant Zahlungen an die deutsche Elektromarkt-Kette Media-Saturn an die Bedingung geknüpft, dass sie nur Computer mit Intel-Prozessoren verkaufe. Damit habe Intel den einzigen ernsthaften Wettbewerber vom Markt drängen wollen.

Auch Intels Einwände abgeschmettert

Intel war 2014 beim EU-Gericht in erster Instanz mit einer Klage gegen das Bußgeld gescheitert. EuGH-Gutachter Nils Wahl sah in der Entscheidung des EU-Gerichts Rechtsfehler unter anderem bei der Beurteilung der Rabatte. Daher müsse es nun unter Berücksichtigung der Argumente von Intel noch einmal prüfen, ob die Rabatte den Wettbewerb einschränken konnten, entschied der EuGH.

Intels Einwände, die Kommission habe nicht das Recht gehabt, die Strafe zu verhängen und mit Verfahrensfehlern die Möglichkeiten des Konzerns zur Verteidigung geschmälert, wurden hingegen abgeschmettert.

Quelle: ntv.de, mbo/rts/dpa

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