Wirtschaft

Im Streit mit der Bundesregierung Etihad zieht vor Gericht

Zwei Namen auf dem Rumpf: Eine Maschine von Air Berlin auf dem Rollfeld in Düsseldorf.

Zwei Namen auf dem Rumpf: Eine Maschine von Air Berlin auf dem Rollfeld in Düsseldorf.

(Foto: imago/Rüdiger Wölk)

Darf Etihad die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft zum Einstieg in den deutschen Markt nutzen? In Lüneburg wollen die Richter so schnell wie möglich zu einer verbindlichen Entscheidung kommen. Das Urteil könnte das Schicksal von Air Berlin besiegeln.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) will möglichst bald im Streit über Gemeinschaftsflüge von Air Berlin und Etihad Airways entscheiden. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts in Lüneburg mit. Die Beschwerde von Ethiad gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig sei dort zu Wochenbeginn eingegangen und werde an das OVG in Lüneburg weitergeleitet, sagte die Sprecherin. "Dann wird der zuständige 7. Senat prüfen, ob eine Begründung der Beschwerde bereits enthalten ist."

Das Verwaltungsgericht in Braunschweig hatte Ende Dezember in einem Eilverfahren entschieden, dass die angeschlagene Air Berlin auf 31 Strecken ab dem 16. Januar keine Gemeinschaftsflüge mit Etihad mehr anbieten darf. Etihad hatte angekündigt, den Beschluss anzufechten. Der Staatskonzern aus Abu Dhabi will, dass das sogenannte Codesharing weiter erlaubt bleibt.

Bei den fraglichen Flügen verkauft Etihad Air-Berlin-Codes als eigene Verbindungen. Etihad ist mit einem Anteil von 29,2 Prozent größter Aktionär und hat Air Berlin bereits massiv finanziell unter die Arme gegriffen. Die gemeinsame Vermarktung von Flügen ist für Air Berlin ein wichtiger Geschäftspfeiler.

Für Air Berlin steht viel auf dem Spiel: Beobachter beschreiben die Vereinbarung zwischen der finanzstarken Airline vom Golf und der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft als "letzten Rettungsanker" vor einem möglichen Aus. Für Etihad bietet Air Berlin dagegen lediglich eine Möglichkeit, einen Fuß in den lukrativen deutschen Markt zu bekommen.

Der Streit um das Codesharing hatte sich am Vortag verschärft. Etihad warf der Bundesregierung Protektionismus zugunsten der deutschen Konkurrentin Lufthansa vor. Die Lufthansa wiederum wies in diesem Zusammenhang wiederholt daraufhin, dass sie als Fluggesellschaft in Deutschland einer erheblich höheren Abgabenlast unterliegt als staatlich geförderte Wettbewerber aus der Golfregion.

Quelle: ntv.de

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