Wirtschaft

Wettbewerb behindert? EU nimmt Amazons E-Books unter die Lupe

Größter Vertreiber: Amazons Gebaren bei E-Books besorgt die Wettbewerbshüter.

Größter Vertreiber: Amazons Gebaren bei E-Books besorgt die Wettbewerbshüter.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Online-Händler Amazon ist Marktführer bei E-Books in Europa. Kein Problem für die Wettbewerbshüter. Doch der US-Riese interessiert sich angeblich auch für Dinge, die ihn wohl nichts angehen.

Die EU hat gegen den Versandhandelsriesen Amazon ein Wettbewerbsverfahren wegen seines Vertriebs elektronischer Bücher (E-Books) eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass Klauseln zwischen dem US-Unternehmen und Verlagen den Wettbewerb beeinträchtigen und so letztlich den Kunden schadeten, teilte die EU-Kommission mit. In dem Verfahren will die Behörde vor allem die Märkte für englisch- und deutschsprachige Bücher unter die Lupe nehmen.

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Amazon ist nach Angaben der EU das derzeit größte Vertriebsunternehmen für E-Books in Europa. Der Erfolg des Online-Versandhändlers auf diesem Feld sei an sich noch kein Problem, stellte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager klar. Anstoß nimmt die Kommission aber an bestimmten Klauseln in Verträgen zwischen Amazon und Verlagen.

Amazon will Vertragsdetails wissen

Demnach müssen die Verlage Amazon darüber informieren, welche Konditionen sie mit dessen Wettbewerbern abmachen, und für Amazon dann mindestens ebenso gute Konditionen sicherstellen. Die Kommission will prüfen, ob dies "den Wettbewerb zwischen verschiedenen E-Book-Händlern beschränken und für die Verbraucher eine geringere Auswahl zur Folge haben" kann. Derzeit gebe es dafür aber noch keinen Beweis.

Bereits 2011 hatte die EU ein anderes Wettbewerbsverfahren zu E-Books eingeleitet. Sie vermutete, dass der US-Konzern Apple mit fünf Verlagen, darunter dem deutschen Georg-von-Holtzbrinck-Konzern, wettbewerbswidrige Absprachen getroffen haben könnte. Der Fall wurde dadurch abgeschlossen, dass sich die Unternehmen schließlich zu bestimmten Verpflichtungen bereit erklärten, mit denen sie die Bedenken der Kommission ausräumten.

Ein Wettbewerbsverfahren kann durch solche Zusagen abgekürzt werden. Es kann aber auch mit einer Geldbuße durch die Kommission enden, die dann wiederum vor dem Europäischen Gerichtshof anfechtbar ist.

Quelle: ntv.de, jwu/AFP

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