Wirtschaft

DSW stellt Ultimatum Deutscher Bank droht Sonderprüfung

Die Deutsche Bank ist derzeit eine einzige Baustelle.

Die Deutsche Bank ist derzeit eine einzige Baustelle.

(Foto: REUTERS)

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) lässt nicht locker: Sie will bei der Deutschen Bank eine Sonderprüfung durchsetzen. Die DSW will diese notfalls auch mit juristischen Mitteln durchsetzen.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ist weiterhin bereit, eine Sonderprüfung bei der Deutschen Bank notfalls gerichtlich durchsetzen. Bei der Hauptversammlung war ein entsprechender Antrag gescheitert. In den nächsten Wochen wollen die Aktionärsschützer ihre Entscheidung davon abhängig machen, ob der Aufsichtsrat freiwillig einer Sonderprüfung zustimmt.

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"Wenn das nicht passiert, werden wir gerichtlich einen Antrag stellen", bekräftigte DSW-Sprecher Jürgen Kurz. Aktuell fänden noch Gespräche mit der Deutschen Bank statt. "Es gibt keine Fristen, bis wann man den Antrag auf Sonderprüfung einreichen muss", sagte Kurz.

Hintergrund der Forderung sind die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten der Bank. Die DSW bezweifelt, dass die Rückstellungen der Bank für Prozesse ausreichen und glaubt der Bank nicht, tatkräftig und offen zur Aufklärung aller Rechtshändel beizutragen. Bei der Hauptversammlung hatten fast 40 Prozent der anwesenden Aktionäre gegen eine Entlastung des Vorstands gestimmt.

Achleitner blockte ab

Aufsichtsratschef Paul Achleitner hatte zu Beginn des Aktionärstreffens gesagt, dass das Kontrollgremium keinen Anlass für eine solche Untersuchung sehe. DSW-Sprecher Klaus Nieding sagte, die Bank würde sich eine Menge Ärger ersparen, wenn der Aufsichtsrat dem Vorschlag zustimme anstatt es auf einen gerichtlichen Beschluss ankommen zu lassen. Markus Kienle von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) unterstützte Nieding in seinem Wortbeitrag bei der Hauptversammlung bei dem Vorhaben und bat Achleitner um Zustimmung.

Ein Sprecher der Deutschen Bank verwies auf die Stellungnahme des Aufsichtsrats in der erweiterten Tagesordnung zur Hauptversammlung. Darin hieß es: "Der Aufsichtsrat sieht - insbesondere angesichts der Vielzahl interner und externer Überprüfungen, die speziell im Zusammenhang mit den angesprochenen rechtlichen Auseinandersetzungen stattgefunden haben und noch fortdauern - keinen Anlass, einen weiteren Prüfer mit der Beurteilung der Sachverhalte zu betrauen."

Quelle: ntv.de, wne/DJ

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