Wirtschaft

Betrug im Zins-Handel? Deutsche Bank muss erneut vor Gericht

Die Deutsche-Bank-Zentrale in Frankfurt.

Die Deutsche-Bank-Zentrale in Frankfurt.

(Foto: AP)

Mit Zinsswaps können sich Anleger gegen bestimmte Zinsentwicklungen absichern. Gemeinsam mit vielen anderen Banken soll die Deutsche Bank allerdings mehrere Plattformen für den Handel boykottieren, um die eigenen Gewinne zu steigern.

Ein New Yorker Bezirksgericht hat grünes Licht für eine Sammelklage gegen die Deutsche Bank wegen des Vorwurfs von Wettbewerbsverstößen am Zinsswap-Markt gegeben. Das Gericht gab einem Antrag von Anlegern statt, das Frankfurter Institut, Credit Suisse und UBS aus der Schweiz sowie acht weitere Geldhäuser auf Schadenersatz zu verklagen.

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Konkret geht es um den Vorwurf, dass die Banken einen Boykott von drei neuen Plattformen für den elektronischen Zinsswap-Handel verabredet haben sollen. Mit ihrer gemeinsamen Weigerung, von 2013 bis 2016 mit den Firmen Geschäfte zu machen, sollen sie auf deren Ruin gezielt haben - um ihren eigenen Marktanteil zu sichern und höhere Gewinn zu erzielen.

Nach Ansicht des Gerichts haben zwei Pensionsfonds und die Stadt Baltimore als führende Kläger ausreichend konkrete Informationen vorgelegt, um ihre Vorwürfe zu belegen.

Absicherung von Zinsentwicklungen

Die Sammelklage richtet sich auch gegen Bank of America, JPMorgan Chase, Barclays, BNP Paribas, Citigroup, Goldman Sachs, Morgan Stanley und Royal Bank of Scotland. Nur die Klage gegen HSBC wies das Gericht zurück. Unter anderem die Deutsche Bank und Credit Suisse lehnten eine Stellungnahme ab, während UBS und andere Institute zunächst nicht zu erreichen waren.

Gegen viele Geldhäuser gab es bereits zahlreiche Klagen sowie Ermittlungen von Aufsichtsbehörden wegen des Vorwurfs von Manipulationen verschiedener Märkte. Mit Zinsswaps können sich Kunden bei ihren Geschäften gegen bestimmte Zinsentwicklungen absichern. Auf dem Markt werden täglich Swaps im Volumen von mehreren Milliarden Dollar gehandelt.

Quelle: ntv.de, chr/rts

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