Wirtschaft

Nachwehen des Kirch-Prozesses Deutsche Bank muss erneut vor Gericht

Seit 2011 wird unter anderen gegen den amtierenden Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, ermittelt.

Seit 2011 wird unter anderen gegen den amtierenden Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, ermittelt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Ehemalige und amtierende Top-Manager der Deutschen Bank werden verdächtigt, beim Kirch-Prozess falsche Angaben gemacht zu haben. Nun will die Staatsanwaltschaft München Anklage erheben. Wer wird auf der Anklagebank sitzen?

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen die Deutsche Bank wegen versuchten Prozessbetrugs im Fall Kirch abgeschlossen. "Wir rechnen damit, dass die Anklage noch im August bei Gericht eingeht", sagte die Sprecherin des Landgerichts München, Margarete Nötzel. Zu den Namen der Angeklagten äußerte sie sich nicht.

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Seit 2011 wird unter anderen gegen den amtierenden Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, sowie seine Vorgänger Rolf Breuer und Josef Ackermann wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetrugs ermittelt. Das Verfahren ist die letzte juristische Großbaustelle der Bank in dem seit 2002 ausgefochtenen Streit um eine Mitverantwortung der Bank für die Pleite des Kirch-Medienimperiums.

Die Manager werden verdächtigt, vor Gericht falsche Angaben gemacht zu haben, um Schadenersatzzahlungen an Kirch beziehungsweise seine Erben zu verhindern. Ermittelt wurde in diesem Zusammenhang auch gegen den amtierenden Rechtsvorstand Stephan Leithner. Weil die Bank in dem Schadenersatzprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München verlor, lautete der Vorwurf nur versuchter Prozessbetrug.

"Verdacht ist unbegründet"

Die Deutsche Bank wollte die Meldung aus München nicht kommentieren. Zu den Vorwürfen gegenüber Fitschen hatte sich die Bank in der Vergangenheit überzeugt gezeigt, "dass sich der Verdacht als unbegründet erweisen wird". Den Streit mit den Kirch-Erben hatte die Deutsche Bank im Februar mit einer Vergleichszahlung von 925 Millionen Euro beendet.

Das Landgericht München muss nun im nächsten Schritt entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und es zum Prozess kommt. Zuständig für den Fall ist die 5. Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Peter Noll, der den Bestechungsprozess gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone gegen Zahlung einer Rekordsumme von 100 Millionen Dollar eingestellt hatte.

Quelle: ntv.de, k

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