Wirtschaft

US-Uni verklagt Kultkonzern Apple soll Millionen zahlen

Ein überaus ertragreiches Geschäft: Apple verkauft iPhones und iPads rund um die Welt (Archivbild).

Ein überaus ertragreiches Geschäft: Apple verkauft iPhones und iPads rund um die Welt (Archivbild).

(Foto: REUTERS)

Wie geht der iPhone-Anbieter Apple mit fremdem geistigen Eigentum um? Geschworene an einem Bundesgericht in Wisconsin gehen mit dem kalifornischen Technologiekonzern hart ins Gericht. Apple wehrt sich mit allen Mitteln.

Die Niederlage im Patentstreit mit einer US-Hochschule geht für den US-Technologieriesen Apple ins Geld: Ein Gericht hat den milliardenschweren Konzern aus Kalifornien zur Zahlung von 234 Millionen Dollar (206 Millionen Euro) Schadenersatz an die Universität von Wisconsin-Madison (UWMadison) verurteilt.

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Mit ihrer Entscheidung blieben die Geschworenen unter den Vorstellungen der Universität. Medienberichten zufolge soll die im US-Bundesstaat Wisconsin nordwestlich von Chicago gelegene Hochschule rund 400 Millionen Dollar gefordert haben. Unter Umständen hätte sich diese Summe verdreifachen können - etwa, wenn Apple ein vorsätzlicher Rechtsbruch hätte nachgewiesen werden können.

Patentverletzung beim iPhone 5S?

Die Geschworenen hatten es bereits bei der Urteilsverkündung am vergangenen Dienstag als erwiesen angesehen, dass der Konzern mit der in mehreren Mobilgeräten verbauten Technik gegen ein Patent von Forschern der Universität verstößt. In einer zweiten Sitzung vor dem Wochenende legten sie schließlich das Strafmaß und die Höhe des Schadenersatzes fest.

In dem in Fachkreisen viel beachteten Fall geht es um Technologie, die im iPhone 5S, im iPad Air und im iPad Mini mit Retina-Display eingebaut ist. Die fragliche Techniklösung soll die Leistung von Mikroprozessoren erhöhen.

Patent ungültig?

Nach Angaben der Universität Wisconsin wurde die Technologie "ohne Genehmigung" verwendet. Die Hochschule reichte deshalb Anfang 2014 Klage ein; in der vergangenen Woche begann der Prozess. Der Kultkonzern aus Kalifornien hatte in dem vor Gericht ausgetragenen Patentstreit offensichtlich Mühe, sein Vorgehen bei der Verwendung fremden geistigen Eigentums nachträglich zu rechtfertigen. Apple argumentierte in dem Verfahren, das Patent der Universität sei schlicht ungültig. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht allerdings nicht an.

In einer ersten Reaktion wollte sich Apple zu dem Urteil nicht äußern. Ein Konzernsprecher lehnte eine Stellungnahme zunächst ab. Apple plane, in Berufung zu gehen, hieß es. Der Fall ist damit wohl auch für die geschädigte Hochschule noch nicht vorbei.

Quelle: ntv.de, mmo/AFP

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