Wirtschaft

Teurer Tag für Bad Bank der HGAA Wiener Gericht kassiert Schuldenschnitt

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(Foto: picture alliance / dpa)

Die Geschichte um die österreichische Skandalbank Hypo Alpe Adria ist um eine Wendung reicher. Das Verfassungsgericht kippt den im vergangenen Jahr erlassenen Schuldenschnitt. Davon profitieren etliche Gläubiger. Leidtragende dürften vor allem Steuerzahler sein.

Das österreichische Verfassungsgericht hat das im vergangenen Sommer erlassene Sondergesetz zur Sanierung der maroden Skandalbank Hypo Alpe Adria und damit einen Schuldenschnitt zu Lasten einiger Gläubiger gekippt. Der Abwicklungseinheit "Heta Asset Resolution" beschert das Urteil nun für das erste Halbjahr einen Verlust von 800 Millionen Euro zuzüglich Zinsen. Der Schuldenschnitt sei unverhältnismäßig und verstoße gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums, erklärte das Gericht. Die Gläubiger dürfen daher auf eine teilweise Auszahlung ihres investierten Geldes hoffen.

Das Gesetz sollte ursprünglich den Steuerzahler davor schützen, die Kosten für die Pleitebank allein zu tragen. Österreich hatte sich auf die neuen europäischen Bankabwicklungsregeln berufen. Diese sehen vor, dass im Falle einer Bankenpleite die Gläubiger der Banken die Verluste tragen und nicht die Öffentlichkeit. Nach Ansicht des Gerichts hat das Gesetz aber verschiedene Gruppen von Gläubigern ungleich behandelt. Geklagt hatten auch einige deutsche Banken, unter ihnen die BayernLB, die als ehemalige Mehrheitseigentümerin der Hypo Alpe Adria auf 800 Millionen Euro verzichten sollte.

Freiwillige Einigung angestrebt

Die BayernLB hatte die Hypo Alpe Adria 2007 gekauft und zwei Jahre später mit einem Milliardenverlust wieder abgestoßen. Nach dem Ausstieg der BayernLB war die Hypo Alpe Adria Ende 2009 von Österreich notverstaatlicht worden. Der Staat zahlte bereits 5,5 Milliarden Euro Hilfen; weitere Gerichtsverfahren sind anhängig und könnten die Rechnung noch weiter nach oben treiben.

Die österreichische Regierung hatte das Sondergesetz im vergangenen Sommer beschlossen. Demnach sollten die sogenannten Nachranggläubiger mit einer Stichtagsregelung ungleich behandelt werden: Forderungen der Gläubiger, die vor dem 30. Juni 2019 fällig werden, sollten als erloschen gelten; später fällig werdende Forderungen hingegen sollten gültig bleiben. Anleihen der Hypo Alpe Adria im Wert von 870 Millionen Euro im Besitz der Gläubiger wurden so wertlos. Österreich war damals für das Gesetz international hart kritisiert worden.

Österreichs Regierung strebt derweil bei der Heta freiwillige Vereinbarungen mit den Gläubigern über einen zumindest teilweisen Schuldenverzicht an. Im Zusammenhang damit hatten sich Bayern und Österreich Anfang Juli bilateral zu außergerichtlichen Einigungen bereit erklärt. Wien will dafür nach Angaben von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) 1,23 Milliarden Euro beisteuern. Das entspricht in etwa der Hälfte der zwischen Bayern und Österreich strittigen Summe von 2,4 Milliarden, die mittlerweile allerdings durch Kurseffekte auf 2,75 Milliarden Euro angewachsen ist.

Der Bundesverband Öffentlicher Banken in Deutschland, zu dem auch die BayernLB gehört, erklärte, das Verfassungsgericht in Wien habe einen "gravierenden, dauerhaften und in seinen Folgen unabschätzbaren Vertrauensverlust für Österreich abgewendet". Es sei klar, dass Regeln für alle gelten und nicht im laufenden Spiel geändert werden können. "Die Entscheidung ist ein Stop-Signal", sagte Liane Buchholz, Geschäftsführerin des Verbandes. "Vor der Republik Österreich liegt nun die große Aufgabe, bereits verloren gegangenes Vertrauen bei nationalen und internationalen Investoren zurück zu gewinnen."

Quelle: ntv.de, jwu/AFP/DJ

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