Wirtschaft

EU-Sanktionen sind rechtens Rosneft scheitert mit Klage vorm EuGH

Dunkle Wolken am russischen Himmel: Rosneft scheiterte mit der Klage vorm EuGH.

Dunkle Wolken am russischen Himmel: Rosneft scheiterte mit der Klage vorm EuGH.

(Foto: AP)

Um Moskaus Kosten für die Ukrainekrise zu erhöhen, verhängen die EU-Staaten Sanktionen gegen russische Firmen - und das trifft den Ölkonzern Rosneft gleich doppelt. Der Europäische Gerichtshof sieht dennoch keinen Grund, die Strafmaßnahmen auszusetzen.

Die in der Ukrainekrise verhängten EU-Sanktionen gegen den russischen Ölkonzern Rosneft sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtmäßig. Die EU-Staaten hätten die Strafmaßnahmen gegen Rosneft und andere Unternehmen gut begründet, erklärten die Luxemburger Richter. Negative Folgen für manche Firmen könnten damit gerechtfertigt sein.

Rosneft
Rosneft 576,30

Rosneft hatte in Großbritannien gegen die Sanktionen geklagt, die Richter dort schalteten wiederum den EuGH ein. Und dessen Urteil zufolge ist der Beschluss nun weiterhin gültig. Zwar können der Wortlaut und die in der Verordnung verwendeten Begriffe erst später durch den Gerichtshof geklärt werden. Dies hindere einen Mitgliedstaat aber nicht daran, Sanktionen zu erlassen.

Die Richter entschieden allerdings, dass der Begriff der verbotenen "Finanzhilfe" nicht die Abwicklung von Zahlungen durch Banken betreffe. Zahlungsdienste würden von Banken als "Mittler" geleistet und seien insoweit keine Finanzhilfen. Zudem ziele die Verordnung nicht darauf, Gelder einzufrieren oder Geldtransfers zu beschränken.

Beschränkte Investitionen

Die EU-Sanktionen verbieten es etwa, russischen Firmen Spezialtechnik und Dienstleistungen zur Ölförderung zu liefern. Zudem gibt es Beschränkungen bei der Bereitstellung von Finanzmitteln sowie von Wertpapier-, Kredit- oder Darlehensdienstleistungen an bestimmte russische Unternehmen. Der Staatskonzern Rosneft ist von beiden Maßnahmen betroffen. Der EuGH stellte aber klar, dass Banken in der EU für russische Unternehmen, die von den Sanktionen betroffen sind, grundsätzlich Überweisungen ausführen dürfen.

Die vom EU-Rat 2014 erlassenen Strafmaßnahmen sind laut Gericht eine Reaktion auf die Destabilisierung in der Ukraine durch Moskau und sollten Russlands "Kosten" für die Untergrabung der ukrainischen Souveränität erhöhen.

Quelle: ntv.de, jug/dpa/AFP

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